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Tierheim Wilhelmshaven

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Gesetze & Verordnungen für Katzen

Verordnung der Stadt Wilhelmshaven über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen

Aufgrund der §§ 1 und 55 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) in der Fassung vom 19. Januar 2005 (Nds. GVBl. S. 9), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 13.10.2011 (Nds. GVBl. S. 353) hat der Rat der Stadt Wilhelmshaven in seiner Sitzung vom 21.03.2012 für das Gebiet der Stadt Wilhelmshaven folgende Verordnung erlassen:

§ 1 Katzenhaltung

Katzenhalter/innen, die ihrer Katze die Möglichkeit gewähren, sich außerhalb der Wohnung ihres Halters/ihrer Halterin frei zu bewegen, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen.

Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.

Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.

Auf Antrag können Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung zugelassen werden, wenn die Interessen der Antragstellerin oder des Antragstellers die durch die Verordnung geschützten öffentlichen und privaten Interessen im Einzelfall nicht nur geringfügig überwiegen.

§ 2 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig nach § 59 Abs. 1 Nds. SOG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 einer Katze, für die keine Ausnahme von der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht zugelassen wurde, die Möglichkeit gewährt, sich außerhalb der Wohnung ihres Halters/ihrer Halterin zu bewegen,

a) ohne dass sie zuvor kastriert wurde

oder

b) ohne dass sie zuvor mittels Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet wurde.

Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 59 Abs. 2 Nds. SOG mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Wilhelmshaven, 21.03.2012

STADT WILHELMSHAVEN

Der Oberbürgermeister</p