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Tierheim Wilhelmshaven

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Gesetze & Verordnungen für Hunde

Liebe(r) Hundebesitzer(in),

nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) unterliegen die Hundehalter/Innen den nachfolgenden Verpflichtungen:

Kennzeichungspflicht

Jeder Hund, der älter als 6 Monate ist, ist durch einen elektronischen Transponder, den sogenannten „Chip“ zu kennzeichnen. Das Setzen des Chips wird durch Tierärzte vorgenommen

Haftpflichtversicherung

Jeder Hundehalter muss für seinen Hund – wenn dieser älter als sechs Monate ist – eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abgeschlossen haben.

Sachkundenachweis

Hundehalter(-innen), die sich nach dem 01. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten (z.B. bis zum 01.07.2013 in den letzten 10 Jahren davor nachweislich für zwei Jahre durchgehend einen Hund gehalten haben), müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen. Die theoretische Sachkundeprüfung sollte vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abgelegt werden.

Hundesteuer

Der Hund/die Hunde ist/sind bei der Stadt Gemeinde innerhalb von 14 Tagen zur Hundesteuer anzumelden, neugeborene Hunde nach Ablauf des dritten Lebensmonats.


Niedersächsisches Hunderegister

In Niedersachsen müssen alle Hunde in einem zentralen Register gemeldet werden. Die Anmeldung muss bis zum 7. Lebensmonat des Tieres erfolgen. Voraussetzung ist, dass der Hund zuvor gechipt wurde (siehe Kennzeichnungspflicht). Wenn Ihr Tier älter als sieben Monate ist, haben Sie vier Wochen Zeit für die Registrierung. Die Anmeldung kann online unter www.hunderegister-nds.de erfolgen, ist aber auch  telefonisch unter 0441 390 10 400 möglich.

Freiwillig:

Deutsches Haustierregister oder Tasso
Wenn Ihr Tier entlaufen ist, können Sie nach dem Auffinden Ihres Tieres über ein zentrales Register schnell gefunden werden. Dafür muss Ihr Hund vorher gekennzeichnet und registriert werden. Die Registrierung ist kostenlos zum Beispiel möglich unter www.findefix.de oder www.tasso.net.

Ausführliche Informationen über das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) finden Sie nochmals hier: Link